Zahnersatz
Unter Zahnersatz werden sämtliche Maßnahmen verstanden, die der vollständigen Wiederherstellung eines lückenhaften
Gebisses dienen. Die Ursachen für fehlende Zähne sind vielfältig, meist mussten sie wegen starker Karies
oder Zahnfleischerkrankungen gezogen werden. Aber auch nach Unfällen oder bei fehlender Zahnentwicklung kann ein
Zahnersatz nötig werden.
Der Zahnersatz ist erforderlich, um die Kaufunktion wiederherzustellen und mögliche Folgeschäden zu vermeiden. Dabei
können Folgeschäden an den verbleibenden Zähnen, an den Kiefergelenken, am Kieferknochen oder in der Kaumuskulatur
entstehen. Aufgrund eines fehlenden Zahns kann es beispielsweise zu Zahnkippungen, Zahnwanderungen, Knochenabbau
oder Kiefergelenkbeschwerden kommen.
Auch die Ästhetik spielt eine wichtige Rolle beim Zahnersatz, da gerade fehlende Frontzähne oder eingefallene
Wangenbereiche den Gesichtsausdruck nachteilig verändern können.
Zu den prothetischen Möglichkeiten des Zahnersatzes gehören:
- Kronen und Teilkronen
- Brücken
- Teilprothesen und Totalprothesen
- weitere prothetische Behandlungsmaßnahmen
Kostenübernahme (Stand: 3. September 2007)
Die Krankenkassen bezahlen für Zahnersatz einen Festzuschuss, der sich nach dem Zahnbefund, nicht nach der
gewählten Therapie richtet. Als Zahnersatz gelten Kronen, Brücken, Prothesen, kombinierte Versorgungsformen
und implantatgetragene Kronen, Brücken oder Prothesen. Nicht dazu gehören Zahnfüllungen, Gold- oder Keramik-Inlays
sowie Wurzelkanalfüllungen.
Die Höhe des Festzuschusses orientiert sich an den Kosten der Regelversorgung. Unter Regelversorgung verstehen
die Krankenkassen jene zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen, die zur Gesunderhaltung bei einem bestimmten
Befund medizinisch notwendig und in diesem Behandlungsfall üblich sind. Die Kasse übernimmt dann 50 Prozent
dieses festgesetzten Betrags und zahlt sie dem Patienten - unabhängig von seiner gewählten Zahnersatz-Form - als Zuschuss
aus.
Wer in seinem Bonusheft eine jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt lückenlos über fünf Jahre nachweisen kann,
bekommt von seiner Krankenkasse eine Erhöhung des Festzuschusses um 20 Prozent (auf dann 60 Prozent der Regelversorgung).
Bei Nachweis von zehn Jahren erhöht sich der Bonus um 30 Prozent (auf 65 Prozent der Regelversorgung).
Für Versicherte mit geringem Einkommen gilt die Härtefallregelung, bei der die gesamten Kosten der Regelversorgung von
den Kassen übernommen werden.
Wenn sich Patient und Zahnarzt für einen Zahnersatz entscheiden, so wird zunächst ein Heil- und Kostenplan erstellt und
bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht. Die Kasse informiert dann über die Höhe ihres Zuschusses. Die Erstellung
des Heil- und Kostenplans ist für den gesetzlich krankenversicherten Patienten kostenlos; Privatpatienten müssen
unter Umständen eine Gebühr bezahlen. Über alle darin aufgeführten Posten muss der Zahnarzt genau informieren. Ein großer
Teil der Kosten beim Zahnersatz entfällt auf die Arbeit des Zahnlabors.
Quelle: onmeda.de